Page 2 - 2.2 Schwerzerspanung
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        01. Preis
Die Preisangabe in der Preisliste erfolgt in Euro (€). Es gelten die in der jeweils letzten alleingültigen Preisliste verzeichneten Preise. Die Preise verstehen sich pro Stück ab Werk, ausschließlich Verpackung und Transportkosten, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten für alle im Katalog aufge- führten Artikel. Soweit der Besteller hiervon abweicht, so führt dies auch ohne ausdrückliche vorherige Ankündigung zu einer neuen Preisbemessung durch den Verkäufer.
02. Angebot
Der Katalog ist Bestandteil unseres Angebots. Soweit dem Veräußerer für ein bestimmtes Produkt ein Sonderangebot gewährt, so ist er daran gebunden, wenn das Angebot seitens des Bestellers innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Angebot angenommen wird. Danach eingehende Annahmeerklärungen führen eine Bindung nicht mehr herbei.
Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Besteller / Käufer - auch ohne ausdrück- liche Zustimmung - mit den Geschäftsbedingungen einverstanden.
04. Lieferung
Liefertermine und Fristen sind schriftlich oder mündlich zu bestätigen. Soweit die Lieferfristen nicht eingehalten werden können, weil dies durch Fälle höherer Ge- walt (Krieg, Streik, Betriebsstörungen, etc.) nicht möglich ist, so sind vereinbarte Liefertermine oder Fristen unverbindlich und berechtigen darüber hinaus den Verkäufer / Lieferanten dazu, in besonderen Fällen von der Ausführung der Auf- träge zurücktreten bzw. Teillieferungen vorzunehmen.
Der Mindestauftragswert beträgt € 25,- netto (Inland), bzw. € 50,- netto (Aus- land) unter diesem Betrag erfolgt keine Auftragsbearbeitung.
Unsere günstigen Preise zwingen uns, für Kleinaufträge die nachstehenden genannten Bearbeitungsgebühren zu erheben, da diese Kosten durch unsere knappe Kalkulation nicht aufgefangen werden können:
12. Sonderanfertigung
03. Auftragserteilung
Probe- und Musterlieferungen werden berechnet. Bei Rückgabe von Werkzeugen deren Grund wir nicht zu vertreten haben, berechnen wir gebrauchte und beschä- digte Teile, zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils von 10 % des Rechnungs- betrages.
14. Rücksendungen
Die Rücksendung der Ware ist dem Besteller / Käufer nur nach vorheriger schrift- licher Vereinbarung mit dem Lieferanten / Verkäufer gestattet. Ohne eine solche schriftliche Genehmigung des Lieferanten / Verkäufers sind die Kosten der Rück- sendung vom Besteller / Käufer zu tragen. Der Lieferant / Käufer ist berechtigt, unfrei zugesandte Rücksendungen nicht anzunehmen.
15. Warengutschrift
Soweit eine Warengutschrift gewährt wird, ergibt sich die Höhe der Gutschrift aus dem Betrag der Originalrechnung / Warenwert abzüglich 20 % Bearbeitungskos- ten. Mindestbearbeitungsgebühr bei Gutschriften jedoch € 20,-. Soweit aufgrund einer Warengutschriftsvereinbarung die Ware zurückgesandt wird, hat der Bestel- ler / Käufer die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.
Wir gewährleisten, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Kein Gewähr übernehmen wir für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwen- dungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Unsere Gewährleistung entfällt für Liefergegenstände, die der Besteller / Käufer ohne unsere Mitwirkung oder unsere schriftliche Zustimmung eigenmächtig verändert hat. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch
05. Bearbeitungsgebühr
bis 75,- € netto
15,- €
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25,- €
15,- €
10,- €
Bearbeitungsgebühr
Bearbeitungsgebühr
Bearbeitungsgebühr
pro Auftrag und Lieferung
Sie erfordert bei Bestellung verbindliche Angaben über Ausführung, Menge usw. in schriftlicher Form. Aus fertigungstechnischen Gründen behalten wir uns eine Über- oder Unterlieferung der Bestellmenge von bis zu 20 % vor. Änderungen oder Streichungen sind längstens 3 Tage nach Bestätigungsdatum möglich. Danach sind Änderungen und Streichungen nur noch gegen Berechnungen
der angefallenen Kosten möglich. Sonderanfertigungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
13. Mustersendungen / Probelieferungen
16. Gewährleistung und Mängelhaftung
 Deutschland Ausland
2 Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gel- ten ergänzend die § 377 / 378 HGB. Der Besteller / Käufer hat uns die gerügten Liefergegenstände zurückzusenden. Wenn die Mängelrüge rechtzeitig erhoben und auch berechtigt ist, werden wir zur Gewährleistung nach unserer Wahl entwe- der die Liefergegenstände nachbessern oder andere fehlerfreie Waren liefern und die Versandkosten übernehmen. Falls die Nachbesserung oder Nachlieferung fehlschlägt, kann der Besteller / Käufer Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Schadenersatzan- sprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen.
  bis 250,- € netto
pro Auftrag und Lieferung
 bis 500,- € netto
pro Auftrag und Lieferung
 Bitte versuchen Sie, Ihre Aufträge zu konzentrieren. Damit ersparen Sie sich und uns erhebliche Kosten.
06. Bezahlung
Die Bezahlung der Lieferung hat - sofern nicht anders vereinbart - 10 Tage nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen. Wech- sel werden nur in Rücksprache mit uns angenommen. Bei Zahlungsverzug sind wird berechtigt, aus dem Rechnungsbetrag Zinsen mit 2% über dem jeweiligen Landesdiskontsatz zu verlangen.
07. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Übergaben an den Frachtführer auf den Besteller / Käufer über. Dies gilt auch für den Fall der frachtfreien Lieferung. Soweit nicht anderes vereinbart, erfolgt der Versand auf Rechnung des Käufers / Bestellers. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Verkäufer / Lieferanten gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer und Wasserschäden sowie sonstige Risiken versichert.
08. Eigentumsvorbehalt
Der Lieferant / Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefer- / Kaufgegen- stand bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Soweit Teillieferung vereinbart ist, bleiben sämtliche Teillieferungen im Eigentum des Lieferanten / Verkäufers, bis sämtliche Teillieferungen gezahlt sind. Der Eigentumsvorbehalt erfolgt erst nach Bezahlung der letzten Teillieferung. Die Einstellung einzelner Forderung in eine laufende Rechnung, sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Abnehmer ist zur Wei- terveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Käufer / Besteller jedoch nicht gestattet.
09. Rücktritt
Nimmt der Besteller / Käufer den Liefergegenstand nicht ab, so ist der
Lieferant / Verkäufer berechtigt, dem Besteller / Käufer eine Nachfrist von 14 Tagen mit der Erklärung zu setzen, dass er nach Ablauf dieser Frist eine Auftrags- führung ablehne. Nach erfolgslosem Ablauf der Frist ist der Lieferant / Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten oder Schaden- ersatz Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller / Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert. Verlangt der Lieferant / Verkäufer Schadenersatz, so beläuft sich dieser au 20% des Auftragspreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen- den, wenn der Lieferanten / Verkäufer einen höheren oder der Besteller / Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
10. Stornierung
Storniert der Besteller / Käufer den Vertrag, so bedarf es zur Gültigkeit der Stornierung der schriftlichen Zustimmung des Lieferanten / Verkäufers. Soweit
die Zustimmung erteilt wird, hat der Besteller / Käufer dem Lieferanten / Verkäufer sämtliche bis dahin entstandenen Kosten zu ersetzen. In diesem Falle bleiben
die vom Lieferanten / Verkäufer gefertigten Zeichnungen, Modelle, usw. Eigentum des Lieferanten / Verkäufers.
Die Verpackungskosten sind vom Käufer / Besteller gesondert zu tragen. Die Berechnung erfolgt zum Selbstkostenpreis.
17. Gerichtsstand und Erfüllungsort
11. Verpackung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Nürn-
berg. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Nürnberg. Es gilt deutsches Recht (BGB und HGB). In grenzüberschreitendem Lieferverkehr gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.
Der Lieferant / Verkäufer behält sich es ausdrücklich vor, soweit erforderlich tech- nische Änderungen bei Werkzeugen und Maschinen vorzunehmen. Irgendwelche Rechte kann der Besteller / Käufer daraus nicht herleiten.
19. Nachdrucke
Nachdrucke des Inhaltes der Preisliste bzw. des Kataloges, auch auszugsweise, von Abbildungen oder Zeichnungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen vorherigen Genehmigung.
Mit dieser Preisliste bzw. Preisen, verlieren alle früheren Preislisten und Angebote ihre Gültigkeit. Die Preise dieser Liste können ohne vorherige Anzeige geändert werden. Der Lieferant / Verkäufer behält es sich vor, die am Tage der Auslieferung gültigen Preise / Legierungszuschläge zu berechnen.
Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten STAND 2009
18. Technische Änderungen
 02 ZINNER GmbH - Präzisionswerkzeuge
Tel.: +49 (0)911 / 939 739 - 0
Fax: +49 (0)911 / 32 62 389































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